Private Krankenversicherung und Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Leistungsumfang variiert je nach Versicherung und individuellem Tarif. Bitte klären Sie daher vor Aufnahme der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten erstattet, und fordern Sie die erforderlichen Antragsunterlagen direkt bei Ihrer Versicherung an. Sind Sie beihilfeberechtigt, wenden Sie sich mit derselben Anfrage an Ihre Beihilfestelle.
Selbstzahlende
Sie können eine Psychotherapie bei mir auch ohne Beteiligung einer Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und wird vor Beginn der Behandlung gemeinsam besprochen.
Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Gesetzlich Versicherte haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Behandlungskosten über das Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V) bei ihrer Krankenkasse geltend zu machen. Das Verfahren steht Ihnen offen, wenn Ihnen die Inanspruchnahme eines Kassenplatzes nicht zumutbar möglich war, in der Regel wegen fehlender Therapieplätze bei zugelassenen Psychotherapeut:innen in zumutbarer Entfernung und Zeit. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe des für Kassenleistungen geltenden Vergütungssatzes, jedoch nicht zwingend in Höhe des tatsächlichen Rechnungsbetrags. Eine verbleibende Differenz ist von Ihnen selbst zu tragen. Im Rahmen eines Erstgesprächs beantworte ich Ihre Fragen zum Ablauf und informiere Sie über die benötigten Unterlagen.